2011 mussten über 56.800 Fahrzeuge in Österreich zurückgerufen werden
Gebrauchtwagenkäufer oft schlechter dran
Trotz des Anstiegs auf 92 Rückrufaktionen im Jahr 2011 entspricht die Zahl dem jährlichen Durchschnitt seit Beginn der ÖAMTC-Rückruf-Auswertungen im Jahr 2005. Jährlich gibt es zwischen 80 und 100 Rückrufaktionen. Zurückgerufen wurden im Vorjahr aber nicht nur Pkw, sondern auch Motorräder und Zubehörprodukte aus dem automobilen Bereich wie z.B. Dachboxen.
"Verglichen mit 2010 bedeutet das ein Plus von knapp sieben Prozent", berichtet ÖAMTC-Techniker Robert Czarnecki und weist darauf hin, dass vorwiegend die mechanische Fehler für Rückrufe sorgen, "auch wenn die elektronische Ausstattung der Fahrzeuge immer mehr und komplexer wird, ist und bleibt die Mechanik Fehlerursache Nummer Eins".
79 Prozent aller Mängel sind mechanischen Ursprungs und reichen von der fehlerhaften Verlegung eines Kabelstrangs, über beschädigte Dichtungen im Bereich von Kraftstoff-Leitungen oder Steckverbindungen bis hin zu nicht ordnungsgemäß funktionierenden Handbremsmechanismen.
Rüge für Automobilimporteure
"Leider gibt es immer noch einige Automobilimporteure, die bei der Verständigung der Fahrzeughalter lieber auf die hauseigenen Kundendatenbanken zurückgreifen als auf die kostenpflichtigen Daten des Versicherungsverbandes Österreichs", ärgert sicht der ÖAMTC-Experte. "So kann eine zeitgerechte Verständigung von Zweit- und Drittbesitzern kaum mehr sichergestellt werden."
Zudem sei durchaus möglich, dass im Rahmen einer Rückrufaktion auch Kosten auf den Fahrzeughalter zukommen können. "In der Gesetzesgrundlage für Rückrufaktionen, dem Produktsicherheitsgesetz, wird der verantwortliche Hersteller nämlich nicht zur vollständigen Kostenübernahme verpflichtet", erklärt der ÖAMTC-Experte.
Prinzipiell handhaben es Fahrzeughersteller jedoch so, dass bei jungen Fahrzeugen die entstandenen Kosten gänzlich übernommen werden. Bei älteren Fahrzeugen ist es jedoch möglich, dass auch der Fahrzeughalter einen Teil der Kosten übernehmen muss. "Aber auch in diesem Fall sollte die Hersteller-Aufforderung zur Behebung des sicherheitsrelevanten Mangels unbedingt ernst genommen werden", empfiehlt Czarnecki abschließend.
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Franz Weichinger, Chefredakteur