A K T U E L L E S
erstellt am 28.07.2007

Widerstand gegen die Staatsgewalt im Zuge einer Verkehrskontrolle
Gelt, da schaust'
 
Am 22.07.2007 führten zwei Beamte der PI Sillian auf der B 100 Verkehrskontrollen mit Lasermessungen durch. Gegen 10.05 Uhr wurde ein 56jähriger Mann aus Frankreich, der mit einem PKW auf der B 100 aus Richtung Lienz in Richtung Sillian unterwegs war, mittels Laserpistole mit einer Geschwindigkeit von 97 km/h gemessen und angehalten.

Für den entsprechenden Straßenverlauf gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Im Zuge der Amtshandlung wurden seitens des Betretenen trotz mehrfacher Aufforderung keinerlei Dokumente ausgehändigt, um sich auszuweisen bzw. seine Identität feststellen zu können. Auch die im Fahrzeug anwesende Gattin händigte keine Reisedokumente aus. Die Übertretung wurde vom Betretenen mit der Begründung, er sei mit Tempomat gefahren, abgestritten.

Mei Auto ist mei Castle
Überdies schlossen sich die Insassen im Fahrzeug ein und kommunizierten mit den Beamten durch die geschlossenen Scheiben. Auch die Androhung der Festnahme nach dem VStG infolge Identitätsmangel erwirkte keine Herausgabe der Dokumente. Als ein Polizeibeamter versuchte, sich Zutritt zum Fzg. zu verschaffen, startete der 56-Jährige dieses und fuhr einige Meter auf den zweiten Beamten, der vor dem Fahrzeug stand, zu.

Dienstwaffe gezogen und mutm. Täter anvisiert
Der erste Beamte zog zunächst seine Dienstwaffe und richtete sie zur Androhung eines Waffengebrauches in Richtung des Mannes. Dieser schaltete den Motor aus und ließ das Fahrzeug stehen. Über das zu diesem Zeitpunkt geöffnete Schiebedach drohte der Beamte mit vorgehaltener Dienstwaffe (Pfefferspray) einen neuerlichen Waffengebrauch an. Der Mann wollte diesen offensichtlich durch das Schließen des Schiebedaches vereiteln. Der Angriff schlug jedoch fehl, da sich das Schiebedach bei Berührung wieder öffnete.

Im Anschluss daran öffnete der 56-Jährige die Fahrertüre und konnte von den Beamten um 10.15 Uhr festgenommen werden. Zur Eigensicherung wurden ihm von den Beamten Handfesseln angelegt. Zur weiteren Unterstützung wurde eine weitere Patrouille angefordert. Diesem gelang es dann über die Gattin des Festgenommenen die Aushändigung der Dokumente zu erwirken. Die Festnahme wurde nach Wegfall der Festnehmungsgründe um 10.38 Uhr aufgehoben. Der Mann wird wegen div. Übertretungen nach der StVO, dem FPG sowie dem FSG der BH Lienz zur Anzeige gebracht. Überdies wird er wegen Verd. d. Widerstandes gegen die Staatsgewalt der Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Anzeige gebracht.

Ja, das gibt es! Hoffentlich ein Einzelfall, ansonsten gute Nacht, Österreich!
Franz S. Weichinger, Quelle: Sicherheitsdirektion des Landes Tirol